Go Digital Beratung – Förderprogramm „go-digital“
Mittelstand digitalisieren
Autorisiertes Beratungsunternehmen für die Antragstellung der Förderung
Als autorisiertes Beratungsunternehmen bieten wir Ihnen die „go-digital“ Beratung zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi.
Die Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen, denen sich auch der Mittelstand stellen muss, um wettbewerbsfähig bleiben zu können.
Für viele KMU (kleine und mittlere Unternehmen) eine Aufgabe, die allein kaum zu bewältigen ist.
Hier setzt das Förderprogramm „go-digital“ an und bietet drei Module, die sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen richten.
Inhaltsverzeichnis „go-digital“ Beratung
- Beratung und Übernahme der Antragstellung
- Kriterien für Beratungsunternehmen
- Wer wird gefördert?
- Wie hoch ist die Förderung „go-digital“?
- Was wird gefördert?
- Können auch Start-ups im Förderprogramm „go-digital“ beraten werden?
- Modul 1 „IT-Sicherheit“
- Modul 2 „Digitale Markterschließung
- Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozess“
- Ist eine Eigenleistung zu erbringen?
- Was ist die De-minimis-Regelung?
„go-digital“ Beratung und Übernahme der Antragstellung
Was wir als Beratungsunternehmen „go-digital“ für Sie tun können
Als autorisiertes Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „go-digital“ übernehmen wir die Antragstellung für die Förderung und bieten Ihnen zusätzlich Beratungsleistungen, die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.
Wir wollen Sie als KMU oder Handwerksbetrieb bestmöglich entlasten und Ihnen helfen bürokratische Hindernisse zu überwinden.
Nicht selten scheitern Förderungen für KMU und Handwerk an den recht aufwendigen und zeitintensiven Antragstellungen, dem fehlenden Wissen, welche Förderung in Frage kommt und die anschließende Bürokratie, zum Beispiel der Verwendungsnachweisprüfung.
Da die Digitalisierung eine große Herausforderung für viele KMU ist, setzt das BMWi genau hier an. Sowohl die Digitalisierung selbst als auch die Antragstellung wird finanziell gefördert.
Kriterien für Beratungsunternehmen
Alle autorisierten Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „go-digital“ müssen den vorgegebenen Kriterien entsprechen, um als Beratungsunternehmen zugelassen zu werden.
Vorgegeben sind die fachliche Expertise, die wirtschaftliche Stabilität, die Gewähr der wettbewerbsneutralen Beratung, der Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel, die Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen und die Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards.
Wer wird gefördert?
Kriterien für zu fördernde Unternehmen
Auch die Unternehmen, die gefördert werden möchten, müssen Kriterien erfüllen, die vom BMWi vorgegeben sind.
Förderkriterien für Unternehmen
- Unternehmen in den Branchen gewerbliche Wirtschaft und Handwerk mit technologischem Potenzial
- Maximal 100 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme vom Vorjahr maximal 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung für Beratungsleistungen „go-digital“?
Gefördert werden Beratungsleistungen für ein Modul, wählbar sind die Module 1-3, und gegebenenfalls ein Nebenmodul mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro.
Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Die Förderprogramme unterteilen sich in drei Module, die wir Ihnen nachfolgend im Einzelnen vorstellen.
Können auch Start-ups im Förderprogramm „go-digital“ beraten werden?
Ja, grundsätzlich können auch Start-ups im Rahmen von „go-digital“ gefördert werden. Das BMWi sagt dazu, es müsse ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsatz erkennbar sein. Zahlen zu dieser Aussage liegen leider nicht vor.
Da das BMWi nicht benennt was es unter einem signifikanten Geschäftsbetrieb und ausreichendem Umsatz versteht, können wir Ihnen vorab nicht sagen, ob Ihr Start-up für das Förderprogramm „go-digital“ in Frage kommt.
Modul 1 „IT-Sicherheit“
Welches Ziel verfolgt das Modul 1 „IT-Sicherheit“?
Cyberkriminalität ist ein großes Problem und wird mit zunehmender Digitalisierung ein noch größeres Problem. Ziel des Moduls 1 „IT-Sicherheit“ ist es wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und Risiken von Cyberkriminalität zu minimieren.
Die grundlegend erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen sollen von Unternehmen selbst betrieben werden können.
Gefördert werden:
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
Modul 2 „Digitale Markterschließung“
Welches Ziel verfolgt Modul 2 „Digitale Markterschließung“?
Ziel des Modules 2 „Digitale Markterschließung“ ist es neue Märkte und Kundengruppen zu erschließen und diese Märkte gewinnbringend zu vermarkten. Immer noch verzichten zu viele kleine und mittlere Unternehmen auf Onlineshops, betreiben kein Social Media und kein Online-Marketing.
Gefördert werden:
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
- Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
Welches Ziel verfolgt Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“?
Ziel des Moduls 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ ist es, Arbeitsabläufe in Unternehmen durchgängig zu digitalisieren. Darunter fällt unter anderem e-Business-Software.
Gefördert werden:
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
„go-digital“ Beratung: Ist eine Eigenleistung zu erbringen?
Ja, die Eigenleistung eines jeden Unternehmens liegt bei 50 Prozent auf die Nettoausgaben. Das BMWi hat dazu ein Berechnungsbeispiel angegeben.
Zitat BMWi:
„15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 15.000 Euro Ausgaben netto und 17.850 Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.850 Euro).
Die Förderung beträgt 50 % von 15.000 Euro = 7.500 Euro.
Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 10.350 Euro. Diese ist dem begünstigten Unternehmen unter Ausweisung der USt. (2.850 Euro) in Rechnung zu stellen.“
„go-digital“ Beratung wichtig zu wissen: Die Eigenbeteiligung darf 20 % des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen. So soll eine finanzielle Überlastung vermieden werden.
Was ist die De-minimis-Regelung?
Die De-minimis-Regelung basiert auf der Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1).
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.
„go-digital“ Beratung – Haben wir Ihr Interesse geweckt?
„go-digital“ Beratung für KMU
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Machen Sie sich mit Hilfe des Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf den Weg in die digitalisierte Zukunft und verpassen Sie nicht den Anschluss.
In Zukunft wird die Digitalisierung immer häufiger über die Wettbewerbsfähigkeit entscheiden. Auch über Ihre.